Wieder eine Einstellung beim „Lauch“-Prozess

Bild ungefragt geliehen bei Felix Schlosser (@FelixSchlosser4/twitter)

Am 20.März 2023 fand ein weiterer Prozess gegen einen Teilnehmenden der antifaschistischen Proteste gegen den AfD-Landesparteitag 2021 statt. Er endete mit der Einstellung des Verfahrens gegen 80 Sozialstunden. Ausgangspunkt war eine Anzeige von Tom Schreiber (SPD). Anstatt am 6. Juni 2021 selbst ein Zeichen gegen die AfD zu setzen, hospitierte der rechte „Sozialdemokrat“ lieber bei der 11. Hundertschaft. Während er den antifaschistischen Gegenprotest anglotzte, sprachen ihn Menschen lautstark auf sein rechtsoffenes Verhalten an. Daraufhin verteilte Schreiber Anzeigen und ließ die Teilnehmenden des friedlichen Protests brutal von seinen Schläger-Kumpels verprügeln.

Auch vor Gericht zeigte sich Schreiber als erbärmlicher Wicht. Weil er, laut eigener Aussage, ein so großes „Hassobjekt der linken Szene“ wäre, musste der Prozess in einem Sicherheitssaal des Amtsgerichts Tiergarten stattfinden. Auch das Mitschreiben war selbst für anwesende Presse verboten. Zugleich legte Tom aber einen enormen Willen zur Verurteilung des angeklagten Antifaschisten an den Tag. Dumm nur, dass die Richterin ihm nicht glauben wollte. So geriet die Aussage von Schreiber zur Farce. Er musste sich kleinlaut gegen die kritischen Nachfragen verteidigen, wie er aus 200 Metern Entfernung die vermeintliche Beleidigung als „Lauch“ hören konnte. Da der geladene Polizeizeuge nicht auftauchte, gab es das Angebot zur Einstellung des Verfahrens. Aufgrund der Lügen-Aussagen von Cops bei zurückliegenden Prozessen rund um den AfD-Landesparteitag kann es besser sein, ihnen keine Bühne zu bieten und so keine hohen Verurteilungen zu riskieren.

Während der Einigung über die Einstellung kam es vor dem Gerichtssaal noch zu einer Auseinandersetzung als ein bekannter rechtsoffener Querdenker die Anwesenden bedrängte. Er versuchte Fotos des Angeklagten und von Zuschauenden zu machen. Die anwesenden Justizkräfte unternahmen dagegen nichts, weil er als vermeintlicher „Journalist“ vom „Demokratischen Widerstand“ vom Gericht akkreditiert war. Laut dem für alle sichtbar hochgehaltenen Akkreditierungsschreiben handelte es sich um Stephan „Steve“ Schramm aus der Stargarder Straße 61 in 10437 Berlin.

Der Prozessausgang ohne Verurteilung reiht sich in andere Verfahren aus dem ganzen Komplex rund um den AfD-Landesparteitag ein. Insgesamt gab es am 6.Juni 2021 acht Anzeigen gegen Antifaschist*innen. Lediglich ein Verfahren endete mit einer Geldstrafe. Gegen das Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt, da der damalige Richter die angeklagte Antifaschistin aufgrund der gleichen vagen Aussagen von Schreiber ohne Nachfragen verurteilte. Alle anderen Verfahren wurden eingestellt oder endeten mit Freispruch. Nur eines steht noch aus. All das zeigt, dass es selbst juristisch gesehen keinen Grund für den Angriff der Berliner Polizei auf den antifaschistischen Protest gegen den AfD-Landesparteitag 2021 gab. Alles was es gab, sind Lügen und Schutzbehauptungen der Cops sowie verleumderische Hetze von Schreiber gegen Antifaschist*innen, um den Gewaltexzess zu rechtfertigen. Vor Gericht gab Schreiber an, dass er als Mitglied des Abgeordnetenhauses „permanent“ bei der Polizei hospitiert habe, um Praxisbeispiele für seine Lehrtätigkeit an der „Hochschule für Wirtschaft und Recht“ in Berlin zu sammeln. Vielleicht nimmt er auch den 6.Juni 2021 mit auf. Dann können die von ihm unterrichteten Nachwuchs-Cops direkt sehen, was für ein Lauch ihr Dozent ist.

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