Heute hat ein Teilnehmer der antifaschistischen Proteste gegen den AfD-Landesparteitag 2021 einen der eingesetzten Polizeibeamten angezeigt. Die von seinem Rechtsanwalt bei der Berliner Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige bezieht sich u. a. auf falsche Verdächtigung, Falschaussage, Körperverletzung im Amt und Nötigung. Hintergrund sind die massiven Angriffe der 11. Berliner Einsatzhundertschaft auf die Versammlung gegen die AfD am 6. Juni 2021 in Berlin-Biesdorf. Auch der jetzige Kläger wurde grundlos von Polizeikräften geschubst und anschließend brutal festgenommen. Im Strafverfahren wurde er am 20. September 2022 jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen. Handyvideos der Festnahmesituation widerlegten die Anschuldigungen des Polizeizeugen. Vielmehr zeigten die Videos, wie der Beamte selbst Gewalt ausübt. Hierzu sagt Tim Reiche, der als Pressesprecher der antifaschistischen Kampagne „Kein Raum der AfD“ den Prozess beobachtete: „Polizei und Justiz wirken immer wieder zum Nachteil von Betroffenen. In der Regel übernimmt die Staatsanwaltschaft Anschuldigungen von Polizeikräften unhinterfragt. Das führt zu ungerechtfertigten Verfahren oder gar zu Verurteilungen. Ohne die privaten Videos wäre es trotz der sehr kreativen Erinnerungen der Polizisten nicht zu einem Freispruch gekommen.“
Nach dem entlastenden Urteil erstattete der Betroffene nun selbst Anzeige gegen den Polizisten. Das ist nicht die erste Klage im Zusammenhang mit den Protesten gegen den AfD-Landesparteitag 2021. Bereits am 27. April 2022 hatte der Leiter der antifaschistischen Kundgebung vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage erhoben, um die fehlende Verhältnismäßigkeit der Polizeimaßnahmen gegen seine Versammlung feststellen zu lassen. Ein Urteil steht noch aus. Allerdings musste der damals verantwortliche Gruppenführer der 11. Hundertschaft vor Ort, Sebastian Gerlach, wegen wiederholter Gewaltvorkommnisse bereits den Hundertschaftsdienst verlassen.
Zur juristischen Aufarbeitung der Geschehnisse erklärt Tim Reiche: „Die Berliner Polizei hat grundlos eine antifaschistische Kundgebung angegriffen. Zur Rechtfertigung dieser Eskalation wurden dann ehemalige Teilnehmende angezeigt. Nun wird klar, dass die Anschuldigungen weitestgehend haltlos waren. Die jetzige Klage wird zeigen, dass allein die Berliner Polizei an diesem Tag gewalttätig war. Ein Urteil gegen den Beamten wäre ein wichtiges Zeichen gegen Polizeigewalt, die in der Bundesrepublik viel zu oft straflos bleibt.“
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